Nämnden för båtlivsutbildning, NFB NFB

Unsere Zertifikate

Ausschuss für Bootsführerausbildung (NFB)

FÜHRERSCHEIN

Für Sportboote

Der Inhaber hat ausreichende theoretische Kenntnisse über das Führen eines Sportboots in schwedischen Gewässern bei Tageslicht und guten Sichtverhältnissen bei Fahrten von bis zu 3 Seemeilen vom nächstgelegenen geschützten Ort sowie über gute Seemannschaft nachgewiesen.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Führerschein für Sportboote abgelegt.

BESCHEINIGUNG – Bootspraxis/Tag

Der Inhaber hat folgende Übungen absolviert:

  1. Sicherheitsüberprüfung der Sicherheits- und Notausrüstung des Fahrzeugs (Feuerlöscher, Feuerlöschdecke, Bilgepumpe, Leckabdichtungsmaterial, Erste-Hilfe-Kasten, Notsignal-Set, Rettungsboot, Rettungsinsel, Rettungsleiter, Rettungsring, UKW/DSC usw.).
  2. Überprüfung und Einweisung/Vorführung der persönlichen Sicherheitsausrüstung (Schwimmweste, Kleidung, Mobiltelefon in wasserdichter Hülle).
  3. Lesen einer Seekarte, Bestimmung eines Objekts, das in der Seekarte verzeichnet ist, in der Natur und umgekehrt.
  4. Ausführung von Kurskontrolle nach Kompass in der Standlinie.
  5. Navigation in kartiertem und unerforschtem Gewässer.
  6. Durchführung von Positionsbestimmungen ohne Hilfe elektronischer Navigationshilfsmittel.
  7. „Mann-über-Bord“-Manöver durch Bergen eines Fenders oder ähnlichem.
  8. Ausführung von Manövern zur Ermittlung von Ruder- und Propellerkräften.
  9. Folgende Knoten sind auszuführen: Webleinstek, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Palstek.
  10. Vertäuen und Losmachen unter Anwendung der Spring.
  11. Feststellung von Strömungen in fließendem Gewässer durch Beobachtung von Bojen oder ähnlichem.

KÜSTENSCHIFFERSCHEIN

Es wurden zufriedenstellende Kenntnisse über Schifffahrtsstraßen-Regeln, Navigation innerhalb und außerhalb der Schärengewässer, Seemannschaft, Schiffspapiere, elektronische Hilfsmittel, Sicherheit, Meteorologie, medizinische Versorgung, Umwelt usw. nachgewiesen. 

Der Küstenschifferschein ist zum Führen eines schwedischen Freizeitschiffes mit einer grössten länge von über 12 Meter under einer grössten Breite von über 4 Meter (12*4 m) erforderlich. Bootspraxis wurde absolviert.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Küstenschifferschein abgelegt.

BESCHEINIGUNG – Bootspraxis/Dunkelheit

Der Inhaber hat folgende Übungen absolviert:

  1. Sicherheitsüberprüfung der Sicherheits- und Notausrüstung des Fahrzeugs (Feuerlöscher, Feuerlöschdecke, Bilgepumpe, Leckabdichtungsmaterial, Erste-Hilfe-Kasten, Notsignal-Set, Rettungsboot, Rettungsinsel, Rettungsleiter, Rettungsring, UKW/DSC usw.).
  2. Überprüfung und Einweisung/Vorführung der persönlichen Sicherheitsausrüstung (Schwimmweste, Kleidung, Mobiltelefon in wasserdichter Hülle).
  3. Planung und Auswahl der für die Fahrt geeigneten Seekarten.
  4. Führen des Fahrzeugs in Fahrwassern mit Leuchtfeuern.
  5. Identifikation von Leuchtfeuern durch Bestimmung der Kennung des Leuchtfeuers sowie Identifikation schwimmender Seezeichen mithilfe ihrer Reflektoren oder Kennungen.
  6. Nutzung der Sektorengrenzen (w/r und w/g) bei der Navigation.
  7. Aufzeigen von Schwierigkeiten bei der Entfernungsbestimmung bei Dunkelheit.
  8. Anwendung von Navigationshilfsmitteln (z. B. Navigationssystem oder ähnliche elektronische Navigationshilfsmittel, Radar).
  9. Positionsbestimmung während der Fahrt bei Dunkelheit.
  10. Folgende Knoten sind auszuführen: Webleinstek, Rundtörn mit zwei halben Schlägen, Palstek.
  11. Teilnahme an Vertäuen und Losmachen.

BOOTSMECHANIKERSCHEIN

Der Bootsmechanikerschein umfasst die zur Behebung von einfacheren Motor- und Installationsfehlern erforderlichen Kenntnisse. Bei der Prüfung wurden zufriedenstellende Kenntnisse über Motor und Elektrik, Funktionen, Wartung und Fehlersuche sowie Fertigkeiten zur Ausführung einfacherer Reparaturen an gewöhnlichen Motorinstallationen nachgewiesen.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Bootsmechanikerschein abgelegt.

HOCHSEESCHIFFERSCHEIN

Der Hochseeschifferschein umfasst die Kenntnisse zur Führung eines Sportboots auf hoher See entlang der Kontinentalküsten. Bei der Prüfung wurden zufriedenstellende Kenntnisse in Navigation entlang der Kontinentalküsten und auf Binnengewässern, über Gezeiten, Meteorologie, Sicherheit, Schiffspapiere, medizinische Versorgung, Seemannschaft, Ausrüstung, Besatzung etc. nachgewiesen.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Hochseeschifferschein abgelegt.

KANALFÜHRERSCHEIN

Der Kanalführerschein berechtigt zusammen mit dem SRC, Führerschein für Sportboote oder Küstenschifferschein sowie der Bescheinigung über Bootspraxis zum Befahren der inneren europäischen Wasserstraßen. In Bezug auf den Inhalt der Bereiche, die in CEVNI sowie entsprechend der von der Arbeitsgruppe für innere Wasserstraßen innerhalb des Wirtschaftskomitees der UN für Europa erarbeiteten Resolution Nr. 40 geregelt sind, wurden zufriedenstellende Kenntnisse nachgewiesen.

RADARSCHEIN

Für Sportboote

Der Radarschein umfasst theoretische und praktische Kenntnisse zum Navigieren eines Boots mit Hilfe von Radar. Bei der Prüfung wurden zufriedenstellende Kenntnisse und Fähigkeiten über die prinzipielle Funktion eines Radargeräts, Planung der Fahrt, Theorie und Praxis der Radarnavigation einschließlich Plotter nachgewiesen.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Radarschein abgelegt.

MANÖVERSCHEIN

Für Hochgeschwindigkeitsboote

Der Manöverschein umfasst die zum Führen eines Hochgeschwindigkeitsboots erforderlichen Kenntnisse. Bei der Prüfung wurden zufriedenstellende Kenntnisse und Fähigkeiten zur praktischen Handhabung eines Sportboots, das mehr als 25 Knoten erreicht, sowie zu Schifffahrtsstraßen-Regeln, Powertrim, Stabilisatoren, Sicherheit, Umwelt etc. nachgewiesen.

Die Prüfung wurde in Übereinstimmung mit den Kenntnisanforderungen des NFB für den Manöverschein für Hochgeschwindigkeitsboote abgelegt.

SEGELSCHEIN

Der Inhaber hat solche praktischen Fertigkeiten gemäß den Richtlinien des NFB für den Segelschein nachgewiesen, dass die Voraussetzungen zu folgenden Bootsführungen gegeben sind:

Segelschein 1

Führung eines kleineren Segelboots in Schärengewässern bei guten Wetterverhältnissen.

Segelschein 2

Handling a yacht under power and Führung eines Segelboots mit Motor und Segel in Schärengewässern bei wechselhaften Wetterverhältnissen.

Segelschein 3

Führung eines größeren Segelboots mit Motor und Segel innerhalb und außerhalb von Schärengewässern bei wechselhaften Wetterverhältnissen.

SRC, SHORT RANGE CERTIFICATE

(VHF-ZERTIFIKAT)

Das international gültige Zertifikat berechtigt den Inhaber zur Ausübung des Seefunkdienstes im internationalen maritimen Funksystem für UKW, GW und KW. Das Zertifikat berechtigt den Inhaber außerdem zur Anwendung von DSC-Ausrüstung für diese Wellen. Bei der Prüfung wurden Kenntnisse gemäß den Anforderungen in Dokument ITU RR Resolution 343 sowie CEPT/ERC Rekommendation 31/04 nachgewiesen.

LRC, LONG RANGE CERTIFICATE

(SRC-, MW- UND KW-ZEUGNIS)

Erarbeitet die Anforderungen für die Bootsführerausbildung in Schweden und setzt diese fest. Der NFB ernennt zudem Prüfungsbevollmächtigte und führt ein Register über die absolvierten Scheine. Mitglieder im NFB sind das schwedische Schifffahrtsamt und die nationalen Bootsorganisationen – Schwedische Bootsunion (SBU), Schwedischer Kreuzerklub (SXK) und der Schwedische Seglerverband (SSF) mit ca. 400.000 Mitgliedern.