Kanalführerschein

Der Kanalführerschein berechtigt zusammen mit dem SRC, Führerschein für Sportboote oder Küstenschifferschein sowie der Bescheinigung über Bootspraxis zum Befahren der inneren europäischen Wasserstraßen. In Bezug auf den Inhalt der Bereiche, die in CEVNI sowie entsprechend der von der Arbeitsgruppe für innere Wasserstraßen innerhalb des Wirtschaftskomitees der UN für Europa erarbeiteten Resolution Nr. 40 geregelt sind, wurden zufriedenstellende Kenntnisse nachgewiesen.